fahrdienst-header-mit_Gurt.jpg Foto: D. Möller / DRK e.V.

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DRK Fahrdienst

Ansprechpartner

DRK - KV Rhein-Lahn e.V.

Tel.: 02603-94140

Fax: 02603-941420

Mail: fahrdienst@kv-rhein-lahn.drk.de

Unterstützung für unser Fahrerteam gesucht

 

Hier finden Sie weitere Info`s

Was ist der DRK Fahrdienst?

 

 

Mit unserem Fahrdienst möchten wir Menschen mit einer vorübergehenden oder dauerhaften körperlichen und/oder geistigen Beeinträchtigung, die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben erleichtern und den Alltag so angenehm wie möglich machen.

Unsere speziell ausgebildeten Fahrerinnen und Fahrer sind mit den besonderen Bedürfnissen behinderter und älterer Menschen vertraut.

Unsere modernen Spezialfahrzeuge ermöglichen Rollstuhlfahrern praktisches und bequemes Reisen - ohne mühsames Umsetzen und ohne Unterbringungsprobleme für den Rollstuhl.

Sei es der Weg zur Arbeit, ein Arztbesuch oder eine Stipp-Visite bei Freunden -

Wir fahren Sie, wohin Sie möchten - wann immer Sie uns brauchen.

Das Abholen aus der Wohnung (von der ersten Tür), die Unterstützung beim Ein- und Aussteigen, einschließlich der Begleitung bis zum Zielort (hinter die erste Haustür) ist für uns selbstverständlich.

Wen fahren wir? / Wohin fahren wir Sie?

Wir fahren:

  • Körper- und/oder geistig beeinträchtigte Menschen
  • Menschen, die durch besondere Umstände keine öffentlichen Verkehrsmittel oder Taxis benutzen können.

Wohin:

  • Fahrten zum Arzt oder ins Krankenhaus
  • Dialyse-, Chemo- und Bestrahlungsfahrten
  • Zur Kur-, Erholungs- und Rehabilitationseinrichtungen
  • Einkaufsfahrten
  • ......
Unser Fahrdienst transportiert Sie zuverlässig und sicher mit oder auch ohne Rollstuhl zu Ihrem Zielort. Eine barrierefreie Beförderung zum Fahrzeug sollte gewährleistet sein.
Wir bitten Sie zu beachten, dass Liegendtransporte sowie eine medizinische Betreuung während der Fahrt nicht zu unseren Dienstleistungen zählen.

Wie rechnen wir ab?

Eine vom (Haus-)Arzt verordnete Krankenfahrt kann von uns direkt mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet werden. Hierzu benötigen wir eine korrekt ausgestelle "Verordnung einer Krankenbeförderung" sowie die schriftliche Genehmigung der Krankenkasse. Besteht eine Zuzahlungspflicht, fällt hier lediglich noch der Eigenanteil für Sie an.

Fahrten ohne Transportverordnung stellen wir privat in Rechnung.

Wie geht es weiter?

Zur Terminvereinbarung nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Unsere Kontaktdaten finden Sie oben rechts.